Die Bestattungsvorsorge gibt Sicherheit
Auch wenn wir uns – insbesondere bei Eintritt eines Trauerfalls - nicht gerne mit diesem Thema beschäftigen, so müssen wir doch einen bestimmten Punkt stets im Auge behalten: Eine Bestattung ist immer auch ein Kostenfaktor.
Seit dem 01.01.2004 gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen keinen Zuschuss mehr zu den Bestattungskosten. Umso wichtiger ist daher die individuelle Vorsorge mit einer finanziellen Absicherung.
Diese Vorsorge kann in Form von Versicherungen auf den Todesfall (Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Treuhandgesellschaft), Sterbegeldversicherungen der Sterbe- und Begräbniskassen bzw. Bestattungsvereine getroffen werden. Die Hinterbliebenenrente kann ebenfalls zur Absicherung der Bestattungskosten beitragen.
Um die finanzielle Belastung für Ihre Angehörigen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt sich ergänzend ein Bestattungsvorsorgevertrag.
Im Rahmen eines solchen Vertrags können Sie zudem Ihre persönlichen Wünsche bzgl. der Bestattung definieren – und Sie schützen Ihr Geld auch bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit vor dem Zugriff des Sozialamts.
Wir beraten Sie zu diesem wichtigen Thema gerne ausführlich und unterbreiten Ihnen auf Wunsch Vorsorgeangebote, die alle Leistungsbereiche (Bestattung, Blumen & Grabmal) umfassen - bis hin zur Auflösung der Grabstelle bei Ablauf der Ruhezeit.
Zu einer umfassenden Vorsorge gehört auch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie uns einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Vorausschauende Grabmal-Vorsorge
Die Haftung für den ordnungsgemäßen Zustand einer Grabanlage liegt stets bei den Hinterbliebenen. Vielen jedoch ist es schlichtweg nicht möglich, sich so um das Grabmal ihrer Verstorbenen zu kümmern bzw. die Pflicht zur Betreuung und Überwachung so wahrzunehmen, wie sie es gerne möchten.
Die Genossenschaft Netzwerk Stein bietet Ihnen hierfür eine komfortable Lösung: Aus einem umfassenden Angebot wählen Sie die von Ihnen gewünschten Leistungen aus. Diese Auswahl wird vertraglich festgelegt. So kann Netzwerk Stein beispielsweise an Stelle der Hinterbliebenen die Verantwortung für die Grabanlage und die Haftung gegenüber dem Friedhofsbetreiber übernehmen. Abgeschlossen wird dieser Vertrag über einen Mitgliedsbetrieb. Anschließend verwaltet Netzwerk Stein treuhänderisch die Vertragssumme und garantiert die vereinbarten Leistungen.
Um eventuelle Unstimmigkeiten zwischen den Erben von vorneherein auszuschließen, empfiehlt sich der Abschluss eines Grabmal-Vorsorge-Vertrags, bevor das finanzielle Erbe aufgeteilt wird. So kann die Finanzierung noch aus dem Vermögen des Verstorbenen erfolgen und lastet nicht allein auf den Schultern des neuen Nutzungsberechtigten.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:
Netzwerk Stein
Steinmetz + Bildhauer Genossenschaft e.G.
Östliche Ringstraße 71
73033 Göppingen
Tel. 07161 / 307 15 21
E-Mail: post@netzwerk-stein.de
www.netzwerk-stein.de
Wicker-Krotz Steinwelten
Hochstraße 11
88045 Friedrichshafen
Tel. 07541 / 21728
E-Mail: info@wicker-krotz.de
www.wicker-krotz.de
Individuelle Grabpflege-Vorsorge
Für jeden Hinterbliebenen kann einmal der Tag kommen, an dem er die Grabpflege nicht mehr alleine bewältigen kann. Dann steht Ihnen der Friedhofsgärtner hilfreich zur Seite. Im Rahmen der Dauergrabpflege kümmert er sich mit Sorgfalt und Können um die fachgerechte Pflege des Grabes – ohne Kostensteigerungen und mit garantierter Qualität.
Im Dauergrabpflegevertrag sind die Pflegeleistungen, die Dauer der Grabpflege sowie die Kosten genau definiert. Der entsprechende Geldbetrag wird von Ihrer regionalen Treuhandstelle oder von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner sicher angelegt und verwaltet.
Die Kosten für eine Dauergrabpflege richten sich nach den jeweils gewünschten Leistungen – und sind möglicherweise niedriger als Sie vermuten. Die zuständige Friedhofsgärtnerei unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Auch hinsichtlich der Dauergrabpflege ist es sinnvoll, einen Vertrag abzuschließen, bevor das finanzielle Erbe des Verstorbenen aufgeteilt ist. So können Streitigkeiten unter den Erben bzgl. der Grabpflege gar nicht erst aufkommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:
Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG
E-Mail: info@dauergrabpflege-wuerttemberg.de
Internet: www.dauer-grabpflege.de